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Offener Brief von Ch. Goetjes an Bürgermeister PDF Drucken E-Mail
Archiv Hohen Neuendorf - Bündnis 90/Die Grünen
Donnerstag, den 28. Mai 2009 um 14:10 Uhr

Aufforderung zur Beanstandung des Beschlusses der SVV vom 25. Mai 2009 auf Beschlussvorlage A 036/2009

Text des weiteren Schreibens

Sehr geehrter Herr Hartung,

die Hohen Neuendorfer Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer gestrigen Sitzung auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD/FDP die Vorlage A 036/2009 mehrheitlich beschlossen.

Wissend, dass insbesondere die antragstellenden Fraktionen versuchen werden, meine Fraktion als Verhinderin schulwegsichernder Maßnahmen hinzustellen, möchte ich ausdrücklich erklären, dass es auch in unserem Interesse ist, vor Inbetriebnahme der neu zu errich-tenden Grundschule in der Niederheide die Fragen der sich verändernden Verkehrsströme zu untersuchen und ggf. schulwegsichernde Maßnahmen zu ergreifen.

Ich fordere Sie dennoch auf, den gestern gefassten Beschluss zu beanstanden. Ihre Pflicht zur Beanstandung ergibt sich aus § 55 BbgKVerf, da bei der Abstimmung elementare Minderheitenrechte durch den Vorsitzenden der Hohen Neuendorfer Stadtverordnetenversamm-lung, Herrn Alwin Ziel wissendlich und damit vorsätzlich missachtet wurden.

Der strittige Antrag umfasst zwei Absätze. Mehrere Abgeordnete regten im Zuge der Debatte an, über die beiden Absätze getrennt abzustimmen. Letztlich habe ich formal den Antrag gestellt, über beide Absätze getrennt abzustimmen, da ich die Intention des Antrages wie oben beschrieben zwar unterstütze, die konkreten Formulierungen eines der beiden Anträge jedoch ablehne.
Nach § 12 Absatz 6 ist „Auf Antrag mindestens eines Fünftels der Mitglieder der Stadtver-ordnetenversammlung oder einer Fraktion“ über Teile eines Antrages gesondert abzustimmen. Über meinen Vorschlag, genau so zu verfahren hat der Vorsitzende der SVV auch abstimmen lassen. 13 Stadtverordnete votierten für eine getrennte Abstimmung, 14 dagegen. Hieraus leitete Herr Ziel ab, dass nicht getrennt abzustimmen sei. Dabei verkannte er offensichtlich, dass es nicht einer Mehrheit, sondern eines Quorums von einem Fünftel der Mitglieder der SVV bedarf, um getrennt über die genannten Antragsteile abzustimmen. Dieses Quorum war offenkundig in der Abstimmung vorhanden gewesen. Erst ein Hinweis des Bür-germeisters brachte den Sitzungsleiter dazu, einen Blick in die Geschäftsordnung der Stadt-verordnetenversammlung zu werfen. Bis hierhin war das Verfahren zwar ärgerlich und bei besserer Vorbereitung des Sitzungsleiters vermeidbar, aber menschlich noch nachvollziehbar.
Was dann jedoch folgte, kann nur als vorsätzliche Missachtung der in der Geschäftsordnung verankerten Minderheitenrechte verstanden werden. Anstatt seinen Fehler einzuräumen und die Abstimmung auf der Grundlage der Geschäftsordnung einfach zu wiederholen, führte Herr Ziel in epischer Breite aus, warum er aus politischen Erwägungen und einer möglichen negativen Darstellung in den Medien, die Abstimmung nicht wiederholen lassen möchte. Auch ein Hinweis darauf, dass dies zur Beanstandung des Beschlusses und damit zur Verzögerung der in dem Antrag beschriebenen Maßnahmen führen würde, konnten Herrn Ziel nicht von seiner Position abbringen.

Durch dieses Verhalten wurden nicht nur, wie beschrieben, Minderheitenrechte missachtet, sondern unter Umständen auch das Abstimmungsergebnis verfälscht. Denn es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer getrennten Abstimmung, ein Teil des Antrages keine Mehrheit in der SVV gefunden hätte. Mindestens aus diesem Grund besteht meines Erachtens und mit Verweis auf ähnliche Fälle, in denen eine Beanstandung durch Sie nicht auf Grund eines an sich rechtswidrigen Antrages sondern eines rechtswidrig zu-stande gekommenen Beschlusses, für Sie als Bürgermeister kein Ermessensspielraum, sondern es hat zwingend eine Beanstandung zu erfolgen.

Auch im Interesse der Sache, um die es eigentlich geht und die auch ich, wie eingangs beschrieben, grundsätzlich teile, bitte ich Sie, die Beanstandung möglichst zeitnah vorzunehmen, damit die SVV noch vor der Sommerpause Gelegenheit hat, einen rechtskonformen Beschluss herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Chriatian Goetjes

 

 
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